21.6.08

REGIERT VON ABSCHAUM -- TOTALE VERDUMMUNG DURCH PERVERSE AUTOKRATEN



Knast wegen Hausunterricht



Marco, 20.06.2008

Das Urteil ist gesprochen und lautet 3 Monate Haft ohne Bewährung für Rosemarie und Jürgen Dudek aus dem nordhessischen Herleshausen. Ihnen wurde zum Strick gedreht, aus elterlicher Sorge ihre Kinder nicht in eine Staatsindokrinierungsfabrik (auch “öffentliche Schule” genannt) abgeschoben, sondern zu Hause unterrichtet zu haben. Doch Familie Dudek hatte ihre Rechnung ohne die scheinbar völlig entmenschlichten Staatsbürokraten gemacht.


“Ich habe einen Eid als Beamter geleistet”, lässt Arno Meißner, Leiter des zuständigen Schulamtes, die nordhessische Regionalzeitung “Werra-Runschau” wissen. Dass mit exakt diesen Worten schon andere Beamte zu anderen Zeiten Unrecht im Namen des Gesetzes zu rechtfertigen versuchten, scheint dem fanatischen Bürokraten nicht in den Sinn zu kommen, der sich die Verfolgung der Familie Dudek zur Aufgabe gemacht hat.


Auch der Kasseler Oberstaatsanwalt Hans-Manfred Jung lässt jeden Sinn für Menschlichkeit und Freiheit vermissen, als er gegenüber dem “Hessischen Rundfunk” kalt erklärt


Wenn der Gesetzgeber vorsieht, dass bestimmte Formen von Beschulung vorgesehen sind, dann hat sich da jeder dran zu halten.


Und wo “der Gesetzgeber” vorsieht, eine harmlose Familie zu terrorisieren und auseinanderzureißen, da führt Oberstaatsanwalt Jung eben aus, was “der Gesetzgeber” gebietet. Ob ihm dabei in einem unbeobachteten Moment vielleicht doch Zweifel an seinem Kadavergehorsam gegenüber “dem Gesetzgeber” kommen? Denkt er an die Folgen für die Familie Dudek, die niemandem geschadet hat, nun aber leiden muss, weil sie entgegen dem denkt und lebt, was als staatlich verordnete Normalität zu gelten hat?


Dabei wäre der früher gängige Hausunterricht selbst in der heutigen Bundesrepublik mit ihrem aus Adolfs Zeiten stammenden Schulzwang möglich, wie in der “Werra Rundschau” weiter zu entnehmen ist.


Das Vergehen wird nach Auskunft von Oberstaatsanwalt Hans-Manfred Jung nur auf Antrag verfolgt. Und antragsberechtigt sei ausschließlich das Schulamt.


Und wo kein Kläger –oder in diesem Falle Antragssteller–, da kein Richter. Eine Duldung durch die Schulbürokratie wäre demnach möglich und aus humanitärer Sicht geboten. Wenn die Schulbürokraten wirklich das Kindeswohl im Auge hätten, wie sie ständig beteuern, so würde es gar keinen “Fall Dudek” geben. Denn gerade erst hat der älteste Sohn nach über neun Jahren Hausunterricht und gerade einmal einem halben Jahr auf der Staatsschule seinen Realschulabschluss mit der Note 1 in fast allen Fächern gemacht. So schlecht scheinen ihn seine Eltern wohl nicht unterrichtet zu haben.


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