Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 16.11.2007 (Az. XII ZB 41/04 und XII ZB 42/07) entschieden, dass Eltern, die ihr Kind aus Glaubensgründen nicht zur Schule schicken, in letzter Konsequenz das elterliche Sorgerecht entzogen werden kann. Nach Ansicht der obersten Zivilrichter sei es eines der wichtigsten pädagogischen Ziele der Grundschule, Toleranz zu vermitteln und zu praktizieren. Dem dürften Eltern ihre Kinder nicht entziehen, auch wenn sie im Übrigen mit einzelnen Lerninhalten oder -methoden nicht einverstanden sind, weil sie gegen ihre Glaubensüberzeugungen verstoßen. Quelle
Genau, denn die liebe Regierung kümmert sich frühzeitig um die Kleinen und nimmt diese den Terroristen (Terroristen = deutschen Bürgern) so zeitig als möglich weg. Und es ist sowieso besser, dass der schon total verblödete Zombiepappi und Zombiemammi gemeinsam arbeiten gehen - für Sklavengehälter mit Riesenabgabenquote für die liebe und gute Regierung.
Lichtblick: Dank der Interessenvertretung der Bundesregierung im Ausland scheinen die Rohopiumpreise (entgegen der Lebensmittelpreise) mittelfristig stabil zu bleiben.
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