3.4.09

Auslieferungsurteil für den Informationsversender (7/7 Ripple Effect - John Anthony Hill)


Auslieferungsurteil für den Informationsversender *
Wise Up Journal,02.03.2009 v. Gabriel O´Hara

[frei übersetzt von http://www.propagandaschock.blogspot.com]

Würde die Welt ein sicherer Platz sein, wenn Menschen die öffentliche Informationen versenden hinter Gittern sind?

Heute um 11:00 Uhr morgens im Gericht „four courts“ Saal 11 in Dublin entschied der Richter darüber ob John Anthony Hill ins Vereinigte Königreich ausgeliefert werden soll oder nicht. John sandte eine öffentlich erhältliche DVD ohne Anschreiben zu einem Gericht im Vereinigten Königreich während einer Verhandlung von 3 Männern. Die DVD hatte nichts mit den drei Männern zu tun und enthält Informationen von BBC, ITV, the New York Times und anderen etablierten Massenmedien über 4 andere Personen. Während Johns Verhandlung in Irland am 19. März sagte der Richter während seiner abschließenden Rede, dass er sich die DVD anschauen würde, bevor er eine Entscheidung träfe. Heute haben wir herausgefunden, dass der Richter dieses zuvor im Gericht gemachte Versprechen, die Zusage nicht eingehalten hat, als er sagte, dass er sich das Beweismaterial nicht angesehen hat. Der Richter entschied gegen den 60-jährigen John, der dann in Handschellen von der Polizei in ein öffentliches Gefängnis abgeführt wurde. Der Richter sagte, dass ihm eine Reihe von Menschen aus der ganzen Welt Umschläge mit DVDs gesandt haben, die er, wie er auch sagte, nicht öffnete.

Der Richter sagte das europäische Haftbefehlsgesetz gebe ihm nicht die Erlaubnis, John aus Gründen der Meinungsfreiheit, religiösen Gründen oder sei es wegen Verletzung der irischen Verfassung nicht auszuliefern. Johns Anwalt sagte nach dem Urteilsspruch in den Flur des Gerichts, dass das europäische Haftbefehlsgesetz besage John könne nicht ausgeliefert werden, wenn er im Vereinigten Königreich wegen seiner politischen Meinung unfair behandelt wird, wobei man davon ausging, dass dies nicht der Fall sein würde. Liest man aber den entscheidenden Artikel 37 des europäischen Haftbefehlsgesetzes (siehe unten) des Irischen Gesetzbuches, kann man klar erkennen, was wirklich gesagt wird. Es beschreibt den Haftbefehl als ungültig zum Zeitpunkt der Ausstellung und geht nicht auf eine unfaire Behandlung ein, wenn man in das Ausstellerland (Vereinigtes Königreich) ausgeliefert wird. Es besagt „eine Person soll nicht ausgeliefert werden“, wenn der Haftbefehl „wegen einer politischen Meinung ausgestellt“ wurde. Das irische Gesetzbuch ist sogar noch wesentlich deutlicher, weil es besagt, dass wenn „es begründete Verdachtsmomente gibt, die zu der Annahme führen, dass“ der Haftbefehl „mit seiner oder ihrer politischen Meinung oder Religion“ in Zusammenhang stehen, ist der Haftbefehl ungültig und John darf nicht ausgeliefert werden.

  • http://www.irishstatutebook.ie/2003/en/act/pub/0045/sec0037.html
  • European Arrest Warrant Act 2003, “37 (1) Eine Person darf unter diesem Gesetz nicht ausgeliefert werden – (c.) es gibt begründeten Verdacht zur Annahme, dass – (i) der europäische Haftbefehl zum Zwecke der Erleichterung seiner oder ihrer Strafverfolgung oder Bestrafung im Ausstellerland aus Gründen die mit seinem oder ihres Geschlechts, Rasse, Religion, ethnischen Herkunft, Nationalität, Sprache, politischen Meinung oder sexuellen Ausrichtung in Zusammenhang stehen.

Dieser Präzedenzfall wird zweifelsohne die Versendung von E-Mails mit Internetlinks von Dokumentationen und Zeitungsartikeln an Behörden berühren. Während Johns Gerichtsverhandlung ging sein Pflichtverteidiger weder darauf ein, dass die DVD nicht über die 3 Personen handelt die vor Gericht stehen noch wurden von Johns Verteidigung andere wichtige Aspekte aufgegriffen. Trotz Johns Anfrage war es ihm nicht erlaubt während seiner Verhandlung zu sprechen. Der Richter hatte sich noch nicht einmal die DVD angeschaut, was er – wie er sagte – vor der Urteilsfindung machen wollte. So sieht das Justizsystem aus und es hat noch nicht einmal etwas im Ansatz mit den Vorstellungen der meisten Menschen, aus den netten verzerrten Bildern der Fernsehdramen, zu tun. In dem Moment, wo John seine Rechte weggenommen wurden, verlor sie auch umgehend jeder andere. Es gab heute nur eine geringe Beteiligung von Unterstützern, wie auch vor 2 Wochen. Es scheint so, als würden mehr Menschen bei Vorstellungen aufkreuzen die um die Wegnahme ihrer Rechte gehen, als wenn es um Unterstützung für den Erhalt der kleinen uns noch verbliebenen Rechte geht, wenn diese unter Angriff stehen. Der Rest der uniformierten Öffentlichkeit schert sich auch überhaupt nicht um irgendetwas, wenn es nicht um ihren Geldbeutel oder allerhöchstens den Geldbeutel eines engen Familienmitgliedes geht.

John könnte noch die Chance einer Berufung haben, wenn er nicht innerhalb von 15 Tagen aus Irland ausgeliefert wird. Im Folgenden finden Sie einen Link zu Johns politischer Meinung (basierend auf Informationen von BBC unsw.) auf Google Video. Es ist ihr Recht dem zu widersprechen, aber John sollte auch das Recht zugestanden werden, seine Meinung zu haben und diese zu verbreiten: 7/7 Ripple Effect.


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1 Kommentar:

Alex Bensch hat gesagt…

Hier ist mein Artikel zum Angriff der BBC auf John Anthony Hill:
http://wach-auf.blogspot.com/2009/07/bbc-wahrheitssuchenden.html

Lausiger Überfalljournalismus :/