5.1.09

Was macht eigentlich Deutschlands Stasi- und Gestapo-Abschaum?


Neben der Überprüfung von Führerschein und Kfz-Papieren gehört auch die Abnahme des genetischen Fingerabdrucks bei Fahrzeugkontrollen im Landkreis [Ludwigsburg] mittlerweile zur Routine. Dies ergaben Recherchen unserer Zeitung. Die Polizei begründet ihre seit etwa acht Monaten verstärkten Versuche, Autofahrer zur freiwilligen Abgabe von Speichelproben zu bewegen, mit der Fahndung nach der Phantommörderin von Heilbronn. WEITERLESTEN






Auch wenn Neujahr 2009 jetzt bereits einige Tage her ist, nehmen Sie sich bitte die knapp 10 Minuten Zeit für diese herrliche Märchenstunde unserer Kanzlerin. Schauen bzw. hören Sie sich die Ansprache zunächst einmal mit geschlossenen Augen an - und stellen Sie sich dabei schöne blühende Landschaften vor. Quelle

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Eine heute vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlichte Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichts[1] kritisiert die von CDU/CSU und SPD Ende 2007 beschlossene verdachtslose Protokollierung der Telefon-, Handy- und Internetnutzung scharf. Das Bundesverwaltungsgericht bezeichnet die Vorratsspeicherung als "eine flächendeckende Dauermaßnahme, die weder an eine Einschreitschwelle noch an eine Tatsachenbasis gebunden ist." Die "weitreichenden" Vorratsdaten ließen "erhebliche Rückschlüsse auf die Persönlichkeit und persönliche Verhältnisse des Nutzers, sein soziales Umfeld und sein Bewegungsverhalten sowie in gewissem Umfang auch die Art der jeweiligen Kommunikationsinhalte zu." Die Maßnahme weise eine "immense Breitenwirkung" auf und verzichte auf die "hinreichende Wahrscheinlichkeit" einer von den Betroffenen ausgehenden Rechtsverletzung. "Sie nähert sich damit einer grundrechtseingreifenden Ermittlung 'ins Blaue hinein' an", so die Stellungnahme des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts. Insgesamt äußert das Gericht "Zweifel, ob der in der Vorratsdatenspeicherung liegende Grundrechtseingriff in Art. 10 Abs. 2 Satz 1 GG gerechtfertigt ist."


Der Präsident des für Strafrecht zuständigen Bundesgerichtshofs (BGH) Prof. Dr. Klaus Tolksdorf schreibt in einer weiteren Stellungnahme[2] an das Bundesverfassungsgericht: "Der Wertung, dass ohne die Möglichkeit der Speicherung und Erhebung der genannten Daten die Nutzung des Internets zu einem 'rechtsfreien Raum' würde, könnte ich mich nicht anschließen. Einzelne Bereiche sozialen Verhaltens sind nicht deshalb rechtsfreie Räume, weil von ihrer präventiven Überwachung abgesehen wird." Dem BGH-Präsidenten lägen "keine Erkenntnisse" vor, dass die von der Bundesregierung erhoffte Verbesserung der Strafverfolgung eingetreten sei. Weil der Nutzer eines Anschlusses nicht feststellbar sei, würden die Daten vielmehr "leicht in die Irre führen".


Um gegen die am 01.01.2009 zwingend in Kraft tretende verdachtslose Protokollierung auch sämtlicher Internetzugänge, Internettelefonie und E-Mail-Konten zu protestieren, ruft der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung alle Anbieter von Internetpräsenzen dazu auf, ihre Webseiten zum Jahreswechsel in schwarz zu verhüllen und mit einer Protestanzeige zu versehen. In der Anzeige heißt es: "Zum Auftakt des Wahljahres 2009 lassen SPD und CDU/CSU alle unsere Internetzugänge, Internettelefonie und E-Mail-Nutzung verdachtslos protokollieren. Wir Internetnutzer protestieren - Stoppt die Vorratsdatenspeicherung!" Eine Anleitung für Teilnehmer an dem Internetprotest findet sich auf der Homepage www.vorratsdatenspeicherung.de. QUELLE


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Nach Auskunft des BKA-Präsidents Jörg Ziercke ist die Spionage-Software zum heimlichen Ausspähen von PCs verdächtiger Personen soweit fertiggestellt, dass sie eingesetzt werden kann.[...] Das neue BKA-Gesetz, das dem Bundeskriminalamt zahlreiche neue Fahndungsmöglichkeiten eröffnet, ist seit dem 1. Januar 2009 in Kraft, nachdem der Text des Gesetzes (http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s3083.pdf) im Bundesanzeiger veröffentlicht worden war. Gegen das Gesetz sind bereits verschiedene Verfassungsbeschwerden angekündigt, denen der BKA-Präsident ebenso wie Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble jedoch keine Erfolgsaussichten einräumt. Wann die Klagen vor dem Karlsruher Gericht verhandelt werden, steht jedoch noch nicht fest. Quelle

Sofern der werte Propagandaschock Leser mit dem ganzen Big-Brother Popanz NICHT MEHR hinterherkommen sollte - keine Panik, hier kommt keiner mehr hinterher und das ist Absicht eines ultrakorrupten Überwachungsabschaums, der sich in unser Leben einnistet und die eine Weltregierung vorantreibt. Also schreibt schön weiter im STASI-KZ euren liebsten und streitet mit euren Freunden rum ob ihr nun vom Pentagon berechnet werdet oder nicht.

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