"Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern der gegenwärtigen Bonner Koalition dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten wie kassierende Rechtssprechung des BVerfG belegt. Die Rechtssprechung des 9. Senats des OLG Stuttgart ist der des BGH konform, ja noch "bankenfreundlicher", sie ist von der (wohl CDU-) Vorsitzenden des Senats bestimmt, die der gesellschaftlichen Schicht der Optimaten angehört (Ehemann Arzt) und deren Rechtsansichten evident dem Muster "das gesellschaftliche Sein bestimmt das Rechtsbewußtsein" folgen. Solche RichterInnen haben für "kleine Leute" und deren, auch psychologische, Lebenswirklichkeit kein Verständnis, sie sind abgehoben, akademisch sozialblind, in ihrem rechtlichen Denken tendieren sie von vornherein darwinistisch. "Banken" gehören für sie zur Nomenklatura, ehrenwerte Insitutitonen, denen man nicht sittenwidriges Handels zuordnen kann, ohne das bestehende Ordnungsgefüge zu tangieren."
Quelle: Mafialand
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