In Italien scheint nach Darstellung des britischen Magazins The Register eine im Jahr 2001 eingeführte Anmeldepflicht für Online-Publikationen allmählich ihre Wirkung zu entfalten. Und zwar in ersten Verboten für italienische Web Logs.
Damals, im Jahr 2001 schien die gesetzliche Neuerung nur für "richtige" Online-Publikationen bestimmt. Da in Italien der Beruf des Journalisten sowieso schon von einer Zulassung abhängig ist und Publikationen ebenfalls genehmigungspflichtig sind, schien das neue Gesetz die Situation nur unmaßgeblich zu verschärfen. Von italienischen Medien war auch keine ernsthafte Kritik zu erwarten, denn diese sind der Genehmigungspflicht durchaus nicht abhold. Schließlich bleibt so die Konkurrenz überschaubar.
Doch in den letzten Jahren ist die Zahl der Blogger auch in Italien stark gestiegen. Das scheint bisher keine größeren Probleme mit sich gebracht zu haben. In diesem Jahr sollen aber laut The Register erstmals zwei Blogger wegen des illegalen Betriebs einer "geheimen Zeitung" mit der Justiz in Konflikt geraten zu sein.
Wobei einer der zuständigen Richter zur Begründung seiner Entscheidung eine messerscharfe Definition für den Begriff Zeitung entwickelt hat: Das Blog des in diesem Fall zu 250 Euro Strafe und Unterlassung verurteilten "Täters" trug Überschriften. Eben so, wie eine Zeitung Überschriften hat. Womit der Beweis erbracht war, dass es sich um eine verbotene heimliche Publikation handelt.
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