9.12.08

GUN CONTROL: GATEWAY TO TYRANNY -- Die Naziverbindung zur Waffenkontrolle

Die Naziverbindung zur Waffenkontrolle! Erschreckende Beweise legen nahe, dass der Gun Control Act von 1968 fast vollständig aus Nazigesetzgebung hervorgeht

Jews For The Preservation of Firearms Ownership,
Inc. http://www.jpfo.org/filegen-a-m/GCA_68.htm
[übersetzt von www.propagandaschock.blogspot.com]



Das Naziwaffengesetz von 1938 – welches die Gegner des Naziregimes entwaffnete, versklavte und ermordete – erfreut sich immer noch bester Gesundheit in den Vereinigten Staaten von Amerika und wird „The Gun Control Act von 1968“ genannt. Es wird von der heutigen Gestapo, bekannt als „Bureau of Alcohol, Tobacco , & Firearms (BATF)“, durchgesetzt.


Bist du es leid zu hören, dass Waffenkontrolle ein chronischer Schmerz ist, den du zu akzeptieren hast, weil es keine Heilung gibt? Möchtest du – ein gesetzestreuer Bürger – frei sein: jegliche Feuerwaffe zu besitzen die du möchtest, egal wo du in Amerika lebst; von Wartezeiten, Waffenverboten, Magazinkapazitäten Restriktionen, etc.; deine Zeit auf der Range oder auf dem Feld zu verbringen, anstatt die „Waffenkontrolle“ zu bekämpfen?


Bist du es leid dein hart verdientes Geld in Bemühungen zu investieren, die im Besten Falle den Vorstoß der Waffengrapscher hin zur Registrierung und Konfiszierung von Feuerwaffen verlangsamt haben? Wenn du genug von dem Tod durch tausend Schnitte hast, dann bist du bereit „Waffenkontrolle“ auszumerzen – jetzt.


Mitglieder von Jews for the Preservation of Firearms Ownership (JPFO – Juden für die Erhaltung des Besitzes von Feuerwaffen) erachten „Waffenkontrolle“ als einen aggressiven Krebs. JPFO hat ein Heilmittel, einen Weg die „Waffenkontrolle“ zu zerstören. JPFO hat harte Beweise welche darlegen, dass das Nazi Reichswaffengesetz v. 18.03.1938 die Quelle des U.S. Gun Control Act von 1968 (GCA´68) ist. Adolf Hitler unterzeichnete das Naziwaffengesetz. Die Gestapo (die nationale Geheimpolizei der Nazis) setzte es um. In „Gun Control“: Gateway to Tyranny stellen wir den offiziellen deutschen Text des Naziwaffengesetzes vor und stellen ihm eine englische Übersetzung gegenüber. Sogar noch tödlicher: es gibt eine Seite für Seite, Absatz für Absatz Gegenüberstellung mit dem GCA´68 und dem Naziwaffengesetz. Wenn du dass in deinen Händen hältst, kann dir niemand erzählen, dass du dir Sachen einredest.

Und der Trumpf: JPFO weiß wer die Krebs erzeugenden Ideen des Naziwaffengesetzes in die amerikanische Rechtssprechung eingebracht hat.

Der wahrscheinliche Übeltäter ist ein früherer nun verstorbener Senator. Wir haben die Dokumente die beweisen – siehe unten – dass sich der Originaltext des Naziwaffengesetzes 4 Monate vor dem Inkrafttreten des GCA´68 Gesetzes in seinem Besitz befand.
Dieser ehemalige Senator war ein Seniormitglied in der U.S. Mannschaft welche bei der Verurteilung von Nazi Kriegsverbrecher in Nürnberg zwischen 1945 und 1946 mithalf. Dort lernte er wahrscheinlich das Naziwaffengesetz kennen. Er hat vielleicht schon damals eine Kopie bekommen oder zu einem späteren Zeitpunkt. Wir können uns nicht vorstellen, warum irgendein U.S.-Gesetzgeber die Originaltexte von Nazigesetzen besitzen würde. Um seinen Namen herauszufinden, musst du weiter lesen.


Mit diesen fundierten Beweisen in unseren Händen und unseren Köpfen können wir die krebsartige „Waffenkontrolle“ zerstören. Du kannst jeden herausfordern, der „Waffenkontrolle“ unterstützt. Du kannst ihm die Ideen der Nazis zeigen, Zeile für Zeile.


Die Parallelen zwischen dem Nazigesetz und GCA´68 werden dich von den Seiten des Buches anspringen. Zum Beispiel müssen Besitzer von Feuerwaffen in Illinois, Massachusetts und New Jersey Identifikationskarten tragen, welche auf Formaten des Naziwaffengesetzes beruhen. Von den Nazis stammende Gesetze haben keinen Platz in Amerika. Tausende Amerikaner starben oder wurden während des Krieges verwundet um die Nazis auszumerzen. Sie haben nicht gelitten oder sind gestorben damit Hitlers Ideen in Amerika fortleben konnten um noch mehr Amerikaner zu töten. Erinnere dich an Killeen in Texas! Die 23 Menschen die in Luby´s Cafeteria starben, starben weil sie Nazi inspirierten „Waffenkontroll-„Gesetzen gehorchten. Das Gesetz zwang sie unbewaffnet einem bewaffneten Verrückten gegenüber zu stehen.


Um „Waffenkontrolle“ zu zerstören, bevor mehr gesetzestreue Amerikaner von Kriminellen oder Verrückten unterstützt durch „Waffenkontrolle“ ermordet werden, musst du dich mit den Beweisen vertraut machen die in „Gun Control“: Gateway to Tyranny präsentiert werden. Dann kannst du die Medien, die aggressivsten Unterstützer von „Waffenkontrolle“, herausfordern. Frag Vertreter der Medien in deiner Stadt warum sie Nazigesetze unterstützen. Du kannst dazu beitragen „Waffenkontrolle“, Hitlers letztes Vermächtnis, auszuradieren.

GCA´68 bringt in diesem Augenblick dein Leben in Gefahr. Du hast ein verfassungsmäßiges Bürgerrecht bewaffnet zu sein um dich selbst zu schützen, da die Polizei unter U.S. Gesetzen keine Verpflichtung hat den Normalbürger zu schützen:

„Es gibt kein verfassungsmäßiges Recht vom Bundesland (oder der Regierung) vor Mord, vor Kriminellen oder Verrückten geschützt zu werden. Es ist monströs, wenn der Staat versagt seine Bürger gegen solche Räuber zu schützen aber es verletzt nicht die Rechtsstaatsgarantie des 14. Amendment oder, wie wir annehmen, irgendeiner anderen Regelung der Verfassung. Die Verfassung ist eine Satzung von verneinenden Freiheiten: es sagt dem Staat (der Regierung) die Menschen in Ruhe zu lassen; es verlangt weder von der Bundesregierung noch eines Staates Dienste zu erbringen, selbst wenn es so elementare Dienste wie die Aufrechterhaltung von Ordnung und Gesetz sind.

(Bowers v. DeVito, U.S. Court of Appeals, Seventh Circuit, 686F.2d616 [1982])

Das Oberste Bundesgericht behandelte dieses Thema zuletzt im Jahr 1856, die Entscheidung von 1982 legt die Ansicht in moderner Sprache dar. Die Gesetze von nahezu allen Bundesstaaten gleichen den der Bundesbehörde (s. a. den JPFO Spezial Bericht Dial 911 and Die! aus Guns & Ammo v. Juli 1992). Das war seit der Übernahme der Verfassung 1791 schon immer so gewesen. Hieraus resultierend hatten die Schöpfer des zweiten Verfassungszusatzes absichtlich das individuelle zivile Recht Waffen zu tragen geschaffen (garantiert). Es ist deine einzige verlässliche Verteidigung gegen Kriminelle. GCA´68 fesselt deine Hände und verhindert, dass du deiner rechtlichen Pflicht nachkommst deine eigene Selbstverteidigung zu gewährleisten. GCA´68 unterwandert daher einen Pfeiler des U.S. Rechts und hilft Kriminellen gesetzestreue Amerikaner zu ermorden. Hitler wäre sehr erfreut.

Daher kennzeichnet GCA´68 einen neuen Versuch der „Waffenkontrolle“. Es ersetzt den Federal Firearms Act v. 30.06.1938, welcher auf der bundesbehördlichen Macht beruhte den Handel zwischen Bundesstaaten zu regulieren. Das Gesetz v. Jahre 1938 verlangte von Waffenhändlern, dass sie eine Lizenz der Bundesbehörden hatten (welche damals 1 USD kostete). Nur Händlern war es möglich Handel mit Waffen über Bundesstaaten hinweg zu betreiben. Gewöhnliche Bürger konnten Bestellungen von Händlern empfangen.




Mit dem GCA´68 verlangte die Regierung, dass in fast ausnahmslos allen Fällen nur Händler Feuerwaffen über Bundesstaaten hinweg versenden und empfangen durften. Damit endete der Katalogverkauf von Feuerwaffen von gesetzestreuen Bürgern, welche keine lizenzierten Händler waren. GCA´68 trifft dich sogar noch härter. Der Kongress gab bundesbehördlichen Bürokraten in Washington D. C. die Macht zu entscheiden welche Arten von Feuerwaffen du besitzen darfst. Die Schaffer von GCA´68 liehen sich diese Idee – dass bestimmte Feuerwaffen „Jagdwaffen“ sind – von dem Naziwaffengesetz (§ 21 und § 32). Der dem entsprechende U.S. Begriff „Sport-Gebrauch“ wurde zur Einteilung der Feuerwaffen genutzt. Aber dieser Begriff wurde nirgends im GCA´68 definiert. Somit wurden die Bürokraten dazu bemächtigt ganze Klassen von Feuerwaffen zu verbieten, was sie in der Tat auch getan haben.

Wir wollten die Quelle dieser neuen Ideen kennen lernen. Beim lesen von „Dial 911 and Die!“ teilte uns ein JPFO Mitglied mit, dass er einen Artikel – von Alan Stang in „Review of the News“ v. 4.10.1967 – gesehen hatte, in welchem der Autor der Meinung war, dass das Naziwaffengesetz des Model für GCA´68 war. Wir fanden diesen Artikel. Da Stang das Nazigesetz nicht zitierte, konnten wir seine Schlussfolgerungen nicht prüfen.


Wir begannen den Text des Naziwaffengesetzes aufzuspüren und fanden ihn schließlich in der Rechtsbibliothek einer Ivy League Universität.


Bis 1943-44 veröffentlichte Deutschland seine Gesetze und Regelungen im Reichgesetzblatt was ungefähr dem U.S. Federal Register entspricht. Sorgsam gelagert von Bibliothekaren hatte die Ausgabe der dieser deutschen Regierungspublikation eine Menge an Staub gesammelt. In der Ausgabe des Reichstagsgesetzblattes für die Woche des 21.03.1938 war der offizielle Text des Waffengesetzes vom 18.03.1938. Es erlaubte Hitlers Nazipartei einen Würgegriff um die Hälse der Deutschen von denen viele die Nazis nicht unterstütz hatten. Wir stellten fest, dass die Nazis in Deutschland die „Waffenkontrolle“ nicht erfunden hatten. Die Nazis erbten die Waffenkontrolle und perfektionierten sie: sie erfanden die Handfeuerwaffenkontrolle.

Das Reichswaffengesetz von 1938 ersetzte das Reichsgesetz über Schusswaffen und Munition vom 13.03.1928. Das Gesetz von 1928 wurde von einer frei gewählten Mitte-Rechts-Regierung erlassen um „Gangaktivitäten“, gewaltsame Straßenkämpfe zwischen Nazi Anhängern und Kommunisten, einzudämmen. Alle Feuerwaffenbesitzer und deren Feuerwaffen mussten registriert werden. Kommt dir das bekannt vor? „Waffenkontrolle“ rettete die Demokratie in Deutschland nicht. Es half sicherzustellen, dass die schlimmsten Kriminellen, die Nazis, sich durchsetzten.

Die Nazis erbten eine Liste von Waffenbesitzern und deren Feuerwaffen als sie „rechtmäßig“ im März 1933 an die Macht kamen. Die Nazis nutzten diese geerbten Listen mit Registrierungen um im Privatbesitz befindliche Feuerwaffen von Personen die nicht „vertrauenswürdig“ waren einzuziehen. Genau wissend, wer welche Feuerwaffen besaß, brauchten sie lediglich die jährlichen Besitzberechtigungen abzuerkennen oder die Erneuerung abzulehnen.
1938, fünf Jahre nach der Übernahme der Macht, erweiterten die Nazis das Gesetz von 1928. Das Naziwaffengesetz führte die Handfeuerwaffenkontrolle ein. Der Besitz von Feuerwaffen war auf Mitglieder der Nazipartei und andere „vertrauenswürdige“ Personen beschränkt.
Das Nazigesetz von 1938 verbot Juden Handel mit Feuerwaffen. Am 10.11.1938 – einen Tag nachdem Terroreinheiten der Nazipartei (die SS) über tausende von Juden, Synagogen und jüdische Geschäfte herfielen – verboten neue Auflagen unter dem Waffengesetz ausdrücklich Juden den Besitz jeglicher Waffen, selbst von Knüppeln und Messern.
Die Parallelen zwischen dem Naziwaffengesetz und dem GCA´68 zu Grunde legend, gelangten wir zu der Meinung, dass die Schöpfer von GCA´68 – jeglicher Grundlage im amerikanischen Recht entbehrend, die Bürgerrechte von gesetzestreuen Amerikanern so extrem einzuschränken – auf das Naziwaffengesetz von 1938 zurückgriffen.

Der Fund des Naziwaffengesetzes stachelte unser Interesse an. Wir wollten wissen, wie dieser Nazi Krebs in Amerika eingeführt wurde. Wir begannen die Hintergründe der an der Gesetzgebung Beteiligten zu untersuchen, welche die „Waffenkontrolle“ vertraten. Wir konzentrierten uns auf jene, deren Gesetzesvorschläge Teil des GCA´68 wurden. So wie GCA´68 verabschiedet wurde lässt es sich bis auf Vorschläge von August 1963 zurückführen. Wir stellten fest, dass der Übeltäter ein Gesetzgeber – oder ein Kongressangestellter – war. Er oder sie kannte Deutschland, deutsches Recht und sprach wahrscheinlich deutsch. Er oder sie hätte wahrscheinlich in Deutschland aus geschäftlichen Gründen Zeit verbracht oder um im Militär zu dienen. Alternativ, wenn der Übeltäter nicht ein Mitglied des Kongresses oder ein Angestellter gewesen wäre, hätte es infolgedessen eine Aussage hierzu in den Anhörungen gegeben.

Die meisten möglichen Verdächtigen wurden schnell ausgeschlossen; sie hatten keine offenkundigen Verbindungen nach Deutschland. Aber ein Abgeordneter gewann unsere Aufmerksamkeit.

Ein alter „Who´s Who“ Eintrag zeigte, dass er ein Senior Mitglied derU.S. Mannschaft gewesen war, die deutsche Kriegsverbrecher zwischen 1945 und 1946 in Nürnberg strafrechtlich verfolgten. Somit hat er auch genau nach der Naziherrschaft in Deutschland gelebt. Zu seiner offiziellen Aufgabe gehörte es Aufzeichnungen der Nazis durchzusehen, darunter auch Nazigesetze. 1963 führte er die Bemühungen an den Ferderal Firearms Act von 1938 in großem Umfang zu erweitern.



Dann machten wir eine Pause. Wir erzählten einem Rechtsgelehrten von unseren Erkenntnissen. Er sandte uns einen Auszug von den Aufzeichnungen der Anhörungen, die wenige Monate vor dem Beschluss des GCA´68 abgehalten wurden.

Ende Juni 1968 hielt das Unterkomitee für Rechtsfragen des Senates – unter Vorsitz des demokratischen Abgeordneten Thomas J. Dodd (Connecticut) – Anhörungen zur Untersuchung von Jugendkriminalität ab, wobei u. A. folgende Gesetzesentwürfe besprochen wurden: (1) „Um die Registrierung von Feuerwaffen zu fordern“ (S.3604). (2) „Um gesetzeswidrige Personen zu entwaffnen“ (S.3634) und (3) „Um die Schaffung eines nationalen Melderegisters für Feuerwaffen zu gewährleisten“.

Der demokratische U.S. Abgeordnete John Dingell aus Michigan sagte bei diesen Anhörungen des Senates zum Thema „Waffenkontrolle“ aus. Der republikanische Senator Joseph D. Tydings aus Maryland hatte während der Abwesenheit Dodds bei einigen diesen Anhörungen den Vorsitz.
Der Abgeordnete Dingell brachte seine Bedenken zu Ausdruck, dass wenn die Registrierung von Feuerwaffen verlangt würde, dies zu einer Konfiszierung von Feuerwaffen führen könnte, wie es auch in Nazideutschland geschah. Tydings beschuldigte den Abgeordneten Dingell wütend, er würde „Angstmacherei“ betreiben.

„Wollen Sie hier etwa darlegen, dass die Registrierung von Waffen oder deren Lizenzierung auf irgendeine Art und Weise mit der Naziherrschaft in Deutschland vergleichbar wäre, welche eine Geheimpolizei hatten und eine komplette Machtergreifung?
Rep. Dingell gab daraufhin nach.

(Hearings before the Subcommittee to Investigate Juvenile Dlinquency of the Committee on the Judiciary, 90th Congress, 2nd Session, June 26, 27 and 27 and July 8, 9 and 10. 1968, pp. 479-80, 505-6 cited as Subcommittee Hearings.)
Später fügte Tydings dem Anhörungsprotokoll unterschiedliche Dokumente „die Geschichte der Nazis betreffend und bezüglich der Waffenkonfiszierung“ hinzu.
Ausführung Nr. 62 ist faszinierend. Dieser Brief vom 12.07.1968 ist von dem Rechtsbibliothekar Lewis C. Coffin der juristischen Bibliothek des Kongresses an den Vorsitzenden des Unterkomitees Dodd gerichtet. Coffin schreibt: „…als Anlage zu diesem Schreiben erhalten Sie eine Übersetzung des Waffengesetzes vom 18.03.1938, aufbereitet von Dr. William Solyyou-Fekete, sowie eine Kopie des deutschen Originaltextes, welchen Sie uns zukommen ließen.“

Dieser Brief informiert die Öffentlichkeit darüber, dass Ende Juni 1968 – 4 Monate vor Inkrafttreten von GCA´68 – Senator Thomas J. Dodd, der mittlerweile verstorben ist, persönlich eine Kopie des deutschen Originaltextes des Naziwaffengesetzes besessen hatte.

Warum besaß Dodd den deutschen Originaltext von irgendeinem Nazigesetz? Warum hatte er bekannt gegeben, dass er es besaß?

Die Kongressbibliothek hatte damals (und hat auch immer noch) das Reichsgesetzblatt in ihrer Sammlung. Der Übersetzer der Kongressbibliothek, Dr. Solyom-Fekete, hätte ohne weiteres eine eigene Kopie der Bibliothek des Kongresses verwenden können.

Jeder Kongressabgeordnete der dieses Naziwaffengesetz lesen wollte braucht bloß darum zu bitten, dass es aus den Regalen rausgesucht und von Experten eine Übersetzung erstellt würde. Warum sollte irgendein Mitglied des Kongresses überhaupt jemals den deutschen Originaltext des Naziwaffengesetzes besessen haben?



Ohne Zugang zu Tom Dodds persönlichen Aufzeichnungen, die unter der Obhut seiner Nachfahren sind, können wir bedauerlicherweise hierzu keine abschließenden Antworten geben.

Dodd hätte den deutschen Text des Naziwaffengesetzes während seiner Zeit in Nürnberg bekommen können. Aber es gab für ihn hierfür keine Notwendigkeit.

Dodd war nicht persönlich an der strafrechtlichen Verfolgung von Nazi Innenministers Wilhelm Frick beteiligt, der das Naziwaffengesetz unterzeichnet hatte. Der Fall gegen Frick wurde von Robert M. W. Kempner vorgebracht, dem Assistenten des Trial Counsel der Vereinigten Staaten von Amerika (s. a. „Trial of the Major War Criminals before the International Military Tribunal, genannt TMWC, Vol. V, S. 352 – 67, Nürnberg, Deutschland, 1947).

Auch auf andere Art und Weise sollte Dodd nicht auf das Naziwaffengesetz gestoßen sein. Das Naziwaffengesetz wurde nicht als Beweis gegen Frick vorgebracht (s. a. Kempner´s Rede, TMWC, V, pp. 352-67 sowie den „Index of Laws, Decrees and Nazi Dominated Countries, TMWC, Vol. XXIII, S. 430 -33). Das Naziwaffengesetz war nicht in den Dokumenten aufgeführt, welche den amerikanischen Strafverfolgern als Beweise übermittelt wurden (s. a. Vol. XXIV., S. 98-169).

Die Strafverfolger in Nürnberg wussten ohne Zweifel von dem Naziwaffengesetz. Sie sahen es wahrscheinlich im Reichsgesetzblatt. Am selben Tage an dem Frick das Waffengesetz unterzeichnete, am 18.03.1938, unterzeichnete er auch andere Sicherheitsmaßnahmen der Regierung für das damals kürzlich annektierte Österreich. Das Gesetz bezüglich Österreich erschien im Reichsgesetzblatt – direkt vor dem Waffengesetz – und wurde als Beweis in Nürnberg eingebracht.

Somit schien das Naziwaffengesetz keinen historischen Wert in Nürnberg gehabt zu haben und es sollte auch nicht die Aufmerksamkeit von irgendjemanden erregt haben, erst recht nicht in dem Ausmaß davon eine Kopie in Form eines separaten Dokumentes zu wollen.
Wenn Dodd sich seine Kopie des deutschen Originaltextes des Naziwaffengesetzes nach seiner Arbeit in Nürnberg besorgt hatte, so musste er es aus einem ganz bestimmten Grund getan haben. Das Naziwaffengesetz spielte in Nürnberg einfach keine Rolle.

Wir können mit Sicherheit zu dem Schluss kommen, dass es von geringem, wenn überhaupt, Interesse für jene an der Geschichte des Aufstiegs der Nazis zur Macht Interessierten war. Zum Beispiel wurde das Naziwaffengesetz in William L. Shirers sehr sorgfältigen Studie von Nazideutschland „Der Aufstieg und Fall des Dritten Reichs“ (Simon and Schuster, New York, 1950) überhaupt nicht erwähnt.

Bei den durch Dodds Unterkomitee abgehaltenen Anhörungen Ende Juni des Jahres 1968, sprach sich der Abgeordnete Dingell gegen die Bestimmung zur Registrierung von Feuerwaffen aus, die damals besprochen wurde. Dodd könnte seine Kopie des Naziwaffengesetzes angeboten haben um zu zeigen, dass der spezielle Vorschlag nichts in dem Nazigesetz ähnlich war.

Es wäre möglich, dass er sich nicht darüber im Klaren war, dass dadurch die Wahrheit zum Vorschein kam; dass die gesamte Struktur von GCA´68 auf dem Naziwaffengesetz beruhte, selbst wenn dies beim speziellen Vorschlag zur Registrierung nicht der Fall war.

Denkbar wäre auch, dass es Dodd egal war ob irgendjemand darüber Bescheid wusste, dass er den deutschen Text des Naziwaffengesetzes hatte. Ohne Zweifel wusste er dass Monate vergehen würden bevor die Protokolle der Anhörungen gedrückt würden und erst dann zur allgemeinen Untersuchung zur Verfügung stünden. So wäre der Gesetzesvorschlag bereits in Kraft getreten, selbst wenn irgendjemandem die Prallelen zwischen den beiden Gesetzen aufgefallen wäre.

Der Abgeordnete Dingell ging diesem Thema nicht nach: die Bestimmung zur Registrierung von Feuerwaffen wurden nicht in den GCA´68 integriert. Der Kongress wurde in Panik versetzt durch den Enthusiasmus der Öffentlichkeit zur Waffenkontrolle. Martin Luther King wurde am 04.04.1968 und Robert F. Kennedy am 06.06.1968 ermordet.

Wie sind nicht die ersten, welche sich die Aufzeichnungen der Anhörung anschauten. Aber es scheint so, dass wir die ersten sind, die sich über die Wichtigkeit der Anhörung im Klaren waren. Dieses Anhörungsprotokoll spricht sehr stark dafür, dass Senator Thomas J. Dodd aus Connecticut es selbst war, der dabei mithalf das Naziwaffengesetz in amerikanisches Recht zu überführen oder zumindest anderen hierbei zu helfen.

Jetzt kennst du die hässliche Geschichte über die Wurzeln von GCA´68. Aber du musst die stichhaltigen Beweise der Naziwurzeln der „Waffenkontrolle“ in Amerika, dargelegt in „Gun Control“: Gateway to Tyranny – mit deinen eigenen Augen – sehen.

Wenn du „Waffenkontrolle“ abschaffen willst, kannst du dieses Buch dafür benutzen.



Das Naziwaffengesetz vom 18.03.1938 bereitet den Weg für den Zweiten Weltkrieg und den Genozid der Nazis an Juden, Zigeunern und 7.000.000 anderen Menschen.



7 Kommentare:

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